Bestandene Prüfung zum Helferführerschein
Vom 09.10.2020 bis 11.10.2020 fand in Ansbach eine Ausbildung zur Erweiterung der Fahrerlaubnis auf 7,5t statt.
Die 4 Prüflinge, wovon 3 der Bereitschaft Ansbach angehören, bestanden die Ausbildung und abschließende Prüfungsfahrt.
Nach Bestätigung durch die Führerscheinstelle dürfen durch die Kameraden im ehrenamtlichen Bereich Fahrzeuge bis maximal 7,5t gefahren werden.
Mit Änderung des Straßenverkehrsgesetzes 2011 wurde beschlossen, dass u.a. Angehörige anerkannter Rettungsdienste und Einheiten des Katastrophenschutzes, die ihre Tätigkeit ehrenamtlich ausführen, Fahrberechtigungen erweitert bekommen können.
Um diese Erlaubnis erhalten zu können, müssen Allgemeine Kenntnisse (Gefahrenbereiche, Ladungssicherung, usw.) erlernt, sowie Übungen zur Fahrzeugbeherrschung durchgeführt werden.
Dass diese Ausbildung an Hürden gebunden ist, möchten wir kurz aufführen:
- Abgeschlossene Helfergrundausbildung
- Mindestens 2 Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B
- Nachweis aus Verkehrszentralregister nicht mehr als 2 Punkte
- festgestellte Eignung durch Vorgesetzten im BRK
- mindestens 3 h theoretische Ausbildung
- mindestens 8 UE praktische Fahrübungen
- 45 min Prüfungsfahrt
Allzeit gute und sichere Fahrt