Wahlausschreibung
Die turnusgemäßen Neuwahlen des BRK Kreisverbandes Ansbach finden im Rahmen einer von der Mitgliederversammlung terminlich getrennten Urnenwahl am
Sonntag, 20. Juni 2021 von 13.00 – 17.00 Uhr
In folgenden Rot-Kreuz-Häusern statt:
- Ansbach, Henry-Dunant-Str. 10
- Dinkelsbühl, Crailsheimer Str. 6c
- Neuendettelsau, Haager Str. 30
- Rothenburg o. d. Tb., Laiblestr. 24
Wahlberechtigt am Wahlsonntag bei der Urnenwahl sind alle Rotkreuzmitglieder des BRK KV Ansbach mit vollendetem 16. Lebensjahr.
Für diese Wahl sind Wahlvorschläge an den Wahlvorbe-reitungsausschuss zu richten:
BRK Kreisverband Ansbach, z. Hd. Herrn Czermack,
Henry-Dunant-Str. 10, 91522 Ansbach.
Die Wahlvorschläge müssen bis Montag, 07. Juni 2021 um 18.00 Uhr dem Wahlvorbereitungsausschuss schriftlich vorliegen.
Den Wahlvorschlägen sollte die Einverständniserklärung des Vorgeschlagenen beigefügt werden. Eingehende Wahlvorschläge werden vor der Wahl durch den Wahlvor-bereitungsausschuss geprüft. Wahlvorschläge können bis zum Ablauf der Vorschlagsfirst durch die Vorgeschlagenen wirksam wieder zurückgezogen werden.
Die Einreichung von Wahlvorschlägen mittels E-Mail ist nur zulässig, wenn der vom Vorschlagenden unterzeichnete Wahlvorschlag als Dateianhang zur E-Mail übersandt wird und dieser geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben (z.B. PDF-Anhang). Alle Dokumente stehen unter www.kvansbach.brk.de/wahl2021 zum Download bereit. Wahlvorschläge per E-Mail sind zu richten an: vorstandswahl2021@kvansbach.brk.de
Gemäß § 26 der BRK-Satzung sind zu wählen:
A) Vorstandschaft
- der Vorsitzende
- erster stellv. Vorsitzender
- zweiter stellv. Vorsitzender
- der Chefarzt
- der stellv. Chefarzt
- der Schatzmeister
- der stellv. Schatzmeister
- der Justiziar
B) Haushaltsausschuss
- sieben Mitglieder
- drei Ersatzmitglieder
C) Delegierte zur Bezirksversammlung
- sechs Delegierte
- sechs Ersatzdelegierte
D) Delegierte zur Landesversammlung
- drei Delegierte
- drei Ersatzdelegierte
Sämtliche Wahlbewerber können Männer oder Frauen sein. Einer der Vorsitzenden soll eine Frau sein.
Vorschlagsberechtigt für alle Ämter sind Männer und Frauen, die wahlberechtigt sind. Den Mitgliedern des BRK Kreisverbandes Ansbach steht ab Vollendung des 16. Lebensjahres das aktive Wahlrecht und ab Vollendung des 18. Lebensjahres das passive Wahlrecht zu (§9 Abs. 2 BRK-Satzung).
Am Wahltag findet im Wahllokal vor Aushändigung der Wahlunterlagen (Stimmzettel) und eine Überprüfung der Wahlberechtigung statt. Es ist daher im Rahmen der Wahl ein gültiger BRK-Mitgliedsausweis oder ein gültiges Lichtbilddokument als Wahlnachweis vorzulegen.
Die Entscheidungen B) bis D) erfolgen jeweils zusammen in einem Wahlgang, wobei den Wahlbewerbern die Haupt- bzw. die Ersatzfunktion in der Reihenfolge der auf sie entfallenden Stimmen zugewiesen wird. Die Wahlbewerber sind berechtigt und ggf. auch verpflichtet, ihr Einverständnis zur Wahrnehmung der Haupt- und/oder Ersatzfunktion im Falle ihrer Wahl vorab zu erteilen oder zu versagen.
Im Falle notwendig werdender Stichentscheide wird vorsorglich ein zusätzlicher Wahltermin für Sonntag, 27. Juni 2021 13.00 – 17.00 Uhr an den o. g. Orten festgelegt. Zur Mitgliederversammlung ergeht gesonderte Einladung.
Ferdinand Czermack
Vorsitzender des Wahlvorbereitungsausschusses