Erste Hilfe Kurse müssen erneut teilweise abgesagt werden
Ansbach, 28.04.2021
Erneut müssen Erste Hilfe Kurse in Stadt und Landkeis Ansbach abgesagt werden. Die geänderte Gesetzeslage im Rahmen der Bundes-Notbremse mach das erforderlich. Davon betroffen sind jedoch zunächst nur alle öffentlichen Bildungsmaßnahmen, wie Erste-Hilfe-Kurse für den Führerschein oder Fortbildungen für betriebliche Ersthelfende.
Zum aktuellen Zeitpunkt können öffentliche Rotkreuzkurse nur sattfinden, wenn die 7-Tage-Inzidenz mindestens 5 Tage hintereinander unter 165 liegt. Nach § 28b IfSG sind Bildungsmaßnahmen im Roten Kreuz mit den Schulen gleichgesetzt. Daher kann davon ausgegangen werden, dass sobald Schulunterricht im Wechselunterricht erlaubt wird, auch die öffentlichen Rotkreuzkurse satttfinden können. Öffentliche Kurse werden demnach regulär angeboten, können aber immer kurzfristig wegen der Inzidenwerte abgesagt werden. Die Teilnehmenden bitten wir, sich erneut zu anderen Kursen anzumelden. Bereits entrichtete PayPal-Gebühren werden zurückerstattet.
Inhouse-Kurse, bzw. Exklusivkurse für Firmen, Vereine und andere Einrichtungen gelten als interne Weiterbildungsmaßnahme und sind davon gänzlich unberührt. Es gelten jedoch spezielle Rahmenbedinnungen, die sich aus Vorgaben der Berufsgenossenschaften, dem Infektionsschutzgesetz und auch der Bundesarbeitsschutzverordnung zusammen setzen. Eine checkliste und die wichtigsten Dokumente stehe unter: Exklusivtermin buchen